Kurzzeitpflege
Hilfe in Übergangszeiten, Unterstützung in Krisenmomenten
Die Kurzzeitpflege bietet pflegebedürftigen Menschen eine vorübergehende Betreuung in unserer Einrichtung – für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Sie ist eine wichtige Hilfe für Angehörige und zugleich eine wertvolle Unterstützung bei der Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt.
Unsere Kurzzeitpflege dient dazu, die Zeit nach einer stationären Behandlung zu überbrücken, bis die häusliche Pflege wieder möglich ist. Ebenso schafft sie Entlastung in akuten Krisensituationen – etwa während des Urlaubs oder bei Krankheit eines pflegenden Angehörigen, bei seelischer Überlastung oder einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
Mit Herz und Kompetenz sorgen unsere Pflegekräfte dafür, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in dieser Zeit individuell und liebevoll betreut werden.
Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Pause – sei es, um neue Kraft zu schöpfen oder weil unerwartete Aufgaben anstehen. In dieser Zeit dürfen Sie die Pflege Ihrer Liebsten vertrauensvoll in unsere Hände legen.
Unsere Verhinderungspflege schenkt Sicherheit, Zuwendung und Geborgenheit – ob für wenige Tage oder mehrere Wochen. So können Sie Ihre Auszeit beruhigt genießen, während wir uns mit Herz und Erfahrung um Ihre Angehörigen kümmern.
Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.


Auch pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Pause – sei es, um neue Kraft zu schöpfen oder weil unerwartete Aufgaben anstehen. In dieser Zeit dürfen Sie die Pflege Ihrer Liebsten vertrauensvoll in unsere Hände legen.
Unsere Verhinderungspflege schenkt Sicherheit, Zuwendung und Geborgenheit – ob für wenige Tage oder mehrere Wochen. So können Sie Ihre Auszeit beruhigt genießen, während wir uns mit Herz und Erfahrung um Ihre Angehörigen kümmern.
Sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.
Die Pflegeversicherung gewährt Kurzzeitpflegeleistungen für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Innerhalb dieser Zeit können pflegebedürftige Personen von den Angeboten der Kurzzeitpflege profitieren.
Nein, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auch als „Hotelkosten“ bezeichnet, sind nicht in den Leistungen der Kurzzeitpflege enthalten. Diese müssen separat getragen werden. Die Pflegeversicherung deckt spezifische pflegerische Leistungen und Betreuung, nicht jedoch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten.