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Eine Krankenschwester hält die Schulter einer älteren Frau | St. Brigida Seniorenzentrum

Kurzzeitpflege

Unterstützung für pflegebedürftige Menschen!

Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Pflege und Betreuung für pflegebedürftige Personen in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Diese Leistung wird durch die Pflegeversicherung oder den Sozialhilfeträger gemäß den Vorgaben des § 42 SGB XI und § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII ermöglicht. Im St. Brigida Seniorenzentrum verstehen wir die Bedeutung der Kurzzeitpflege als wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und als entscheidende Phase für die Rehabilitation nach einem Klinikaufenthalt. Unsere engagierten Pflegekräfte stehen bereit, um eine liebevolle und kompetente Betreuung zu gewährleisten, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Unsere Ziele

Die Kurzzeitpflege im St. Brigida Seniorenzentrum dient dazu, die Phase unmittelbar nach einer stationären (Krankenhaus-) Behandlung zu überbrücken, bis die häusliche Pflege vollständig wieder aufgenommen werden kann – auch bekannt als Krankenhaus-Anschlusspflege. Zudem bietet sie eine vorübergehende stationäre Pflegelösung in akuten Krisensituationen. Dies kann beispielsweise während des Urlaubs oder bei Krankheit eines pflegenden Angehörigen, bei seelischer Überforderung der Pflegeperson oder vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen erforderlich sein.

Eine junge Frau hält die Hände eines älteren Mannes | St. Brigida Seniorenzentrum

Unser Leistungsumfang

Die Kurzzeitpflegeleistungen der Pflegeversicherung erstrecken sich auf einen Zeitraum von höchstens 28 Tagen und belaufen sich auf bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Höchstbetrag bleibt unverändert, unabhängig von der Einstufung des Pflegebedürftigen in einen spezifischen Pflegegrad. Inbegriffen sind Leistungen der Grundpflege, medizinischen Behandlungspflege sowie soziale Betreuung. Nicht abgedeckt sind hingegen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auch als „Hotelkosten“ bezeichnet.

Ein älteres Paar geht im Park spazieren und hält sich an den Händen | St. Brigida Seniorenzentrum

Verhinderungspflege

Manchmal brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit, sei es für eigene Erholung oder unvorhergesehene Verpflichtungen. Unsere Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, die Pflege zeitweise in erfahrene Hände zu übergeben. Ob für wenige Tage oder Wochen – wir stehen bereit, um die Betreuung Ihrer Lieben während Ihrer Abwesenheit sicherzustellen. Sprechen Sie mit uns über die individuellen Möglichkeiten der Verhinderungspflege im St. Brigida Seniorenzentrum.

Eine Krankenschwester hilft einer älteren Frau mit einem Gehstock | St. Brigida Seniorenzentrum

Fragen und Antworten zur Kurzzeitpflege

  • Was ist der Zweck der Kurzzeitpflege?

    Die Kurzzeitpflege dient dazu, die Phase unmittelbar nach einer stationären (Krankenhaus-) Behandlung zu überbrücken, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen werden kann. Sie bietet auch eine vorübergehende stationäre Pflegelösung in akuten Krisensituationen, wie beispielsweise während des Urlaubs oder bei Krankheit eines pflegenden Angehörigen.

  • Wie lange kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?

    Die Pflegeversicherung gewährt Kurzzeitpflegeleistungen für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Innerhalb dieser Zeit können pflegebedürftige Personen von den Angeboten der Kurzzeitpflege profitieren.

  • Sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege enthalten?

    Nein, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, auch als "Hotelkosten" bezeichnet, sind nicht in den Leistungen der Kurzzeitpflege enthalten. Diese müssen separat getragen werden. Die Pflegeversicherung deckt spezifische pflegerische Leistungen und Betreuung, nicht jedoch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten.

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