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Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz "VSBG"

Am 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber die ADR-Richtlinie (Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) in deutsches Recht umgesetzt. In dem Gesetz werden die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern durch anerkannt private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstellen geregelt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

An dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Heimvertrag nimmt die Einrichtung nicht teil.