Der Altersruhesitz

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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitliche begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Kurzzeitpflege

Ziele

Die Kurzzeitpflege soll bei Bedarf die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häuslichen Pflege überbrücken (Krankenhaus-Anschlusspflege) oder eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation ermöglichen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen bei seelischer Überforderung der Pflegeperson vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen.

Leistungsumfang

Die Pflegeversicherung erbringt Kurzzeitpflege für höchstens 28 Tage und bis zu einem Wert von 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Der Höchstbetrag ist unabhängig davon, in welchem Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Die Kurzzeitpflege umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten („Hotelkosten“) sind nicht inbegriffen.

Betreuung dementieller Bewohner

Selbsthilfefähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil bei der Betreuung dieser Personen.