
Ziele
Die Kurzzeitpflege soll bei Bedarf die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häuslichen Pflege überbrücken (Krankenhaus-Anschlusspflege) oder eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation ermöglichen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen bei seelischer Überforderung der Pflegeperson vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen.
Leistungsumfang
Die Pflegeversicherung erbringt Kurzzeitpflege für höchstens 28 Tage und bis zu einem Wert von 1.612 Euro je Kalenderjahr.
Der Höchstbetrag ist unabhängig davon, in welchem Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Die Kurzzeitpflege umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten („Hotelkosten“) sind nicht inbegriffen.